Brandmeldetechnik

Wenn ein Funke überspringt und die Chemie stimmt, geht so mancher Stoff schnell in Flammen auf.

 

Es geht um den Brandschutz Ihres Unternehmens

In Unternehmen werden Brandgefahren oft unterschätzt. Dabei handelt es sich lediglich um Glück, hat man noch kein Brandereignis zu verzeichnen. Das Risiko eines Brandes mit verheerenden Folgen besteht immer – bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Brandlasten sowie das Risiko eines technischen Defekts finden sich in unterschiedlichen Qualitäten und sind für jede Arbeitsstätte unterschiedlich zu bewerten.

Nicht nur, dass ein Brand Menschenleben fordern kann, er kann auch zum wirtschaftlichen Totalverlust für das Unternehmen werden. Personenschäden, Imageverlust, Produktionsausfälle, Lieferengpässe und Umsatzverluste können dazu führen, dass während der Wiederaufbauphase Kunden und Partner langfristig wegfallen.

Daher muss auch der Brandschutz in den strategischen Überlegungen verankert sein. Es sollten Maßnahmen gefunden werden, die frühzeitig verhindern, dass aus einem Entstehungsbrand ein Großbrand wird. Hierbei kommt es auf eine schnelle Detektion in der Brandentstehungsphase an.

Je früher ein Brand entdeckt wird, desto besser kann er schnell und effektiv gelöscht werden. Durch eine sofortige Alarmierung können neben Brandbekämpfungs- auch Evakuierungsmaßnahmen schnellstmöglich eingeleitet werden.

 

Ziele von Brandmeldetechnik

 

  • Zuverlässige Früherkennung eines Entstehungsbrandes, um Maßnahmen zur Verhinderung eines Großbrandes einzuleiten (Schadensminimierung)
  • Weiterleitung der Brandmeldung an die Hilfe leistenden Stellen (Pförtner, Wachdienst, hauseigenes Rettungspersonal, Feuerwehr)
  • Automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen z.B. Öffnen von Rauchabzugseinrichtungen, Schließen von Feuerschutztüren, Auslösung einer Objektlöschanlage, Ansteuerung von Aufzügen
  • Eindeutige Lokalisierung des Gefahrenbereiches und Ermittlung des Zeitpunktes z.B. auf einem Display
  • Unverzügliche Alarmierung der betroffenen Personen und Einleitung der Evakuierung

 

Ist Brandmeldetechnik Pflicht?

Eine Brandmeldeanlage kann seitens der Behörden baurechtlich nach DIN 14675 gefordert werden. Aber auch wenn behördlich keine technische Alarmierungsanlage gefordert wird, kann sie für den Betreiber eine Notwendigkeit sein.

So ist dieser verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung zu treffen, welche er zuvor in einer Gefährdungsbeurteilung (s. auch § 5 ArbSchG) ermittelt hat. Verletzt er seine Verkehrssicherungs-pflicht, kann er unter Umständen im Schadensfall haftbar gemacht werden.

Zudem fordern auch Versicherungsunternehmen von ihren Kunden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Schadensfällen.

Durch eine Alarmierungstechnik können u.U. die aufgezeigten Gefährdungen innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung kompensiert werden.

Vor diesem Hintergrund erfahren Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen auch in den aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien eine verstärkte Bedeutung.

 

Das sagen die Arbeitsstättenrichtlinien zur Brandmeldetechnik:

A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“/ 5.1 Branderkennung und Alarmierung (Auszug)
„Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können…. Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen.“

ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ / 6. Ausführung 10:
„Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe- und Pausenräume nur genutzt werden, wenn die Nutzung nur durch eine geringe Anzahl von Personen erfolgt und wenn folgende Maßgaben beachtet wurden: Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall, z. B. durch eine automatische Brandmeldeanlage mit Alarmierung oder Gewährleistung einer Sichtverbindung zum Nachbarraum, sofern der gefangene Raum nicht zum Schlafen genutzt und eine geringe Brandgefährdung im vorgelagerten Raum gegeben ist.“

 

Ihre Vorteile von Brandmeldetechnik aus dem Hause Jockel

  • ABGESTIMMT AUF IHR UNTERNEHMENN
    nicht jede Anlage ist für Ihr Objekt passend. Wir finden das richtige System anhand einer ausführlichen Bestandsaufnahme in Abhängigkeit Ihrer Gefährdung (Tätigkeiten, Inventar).
  • SERVICE
    Von der Planung und Projektierung über die Ausführung bis hin zur Inbetriebnahme sind wir für Sie da. Wenn Sie es wünschen, übernehmen wir auch Wartung und Instandsetzung, damit Ihre Anlage auch in Zukunft sicher funktioniert.
  • QUALITÄT
    Unsere Produkte erfüllen die DIN 14676 und DIN 14675 und sind anerkannt nach VdS. Zusätzlich erfolgt der Einbau über produktzertifizierte Unternehmen. Auch der zertifizierte Einbau nach DIN 14675 mit Aufschaltung zur Feuerwehr ist möglich.
  • SERVICE DEUTSCHLANDWEIT
    Sie möchten Brandmeldetechnik an Ihren Standorten deutschlandweit einrichten? Dank unseres deutschlandweiten Netzes findet sich ein Partner für diese Brandmeldetechnik in Ihrer Region.
  • MASSGESCHNEIDERT UND DOCH FLEXIBE
    Je nach gewünschtem Schutzumfang kann eine solche Technologie für einen Vollschutz (gesamte Gebäudeeinheit) oder auch für einen Teilschutz (Teilbereiche) installiert werden und später jederzeit nachgerüstet werden. Anforderungen und Nutzungen ändern sich. Wir konzipieren Ihre Anlage so modular, dass Sie den Ansprüchen von Morgen durch Hinzufügen, Austausch oder Erweiterung weiterer Komponenten gerecht werden kann . Ein hoher Bedienkomfort gehört für uns ebenfalls dazu.
  • ÜBERSCHAUBARE INVESTITION
    Dank Anlagen im Baukastensystem erhalten Sie diese trotz individualisierter Anpassung zu einem fairen Preis-Leistungsverhältnis. Auch Finanzierungsmodelle sind möglich. Gerne verbessern wir Ihre Kostensituation, indem wir Alternativen zu ausgeschriebenen Fabrikaten anbieten. Auf Wunsch werden diese von einem staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft.

Download

Prospekt Brandmeldetechnik (PDF)

 

Weiterbildung zur Systemfachkraft für Brandmeldetechnik

Die Brandmeldetechnik gewinnt für Betreiber immer mehr an Bedeutung. Zum einen wird diese in den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR A2.2 und ASR A2.3) zunehmend empfohlen, zum anderen kann durch eine Alarmierungstechnik die innerhalb einer Gefährdungsbeurteilung (s. auch § 5 ArbSchG) ermittelten Gefährdungen kompensiert werden. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Verordnungen (z.B. BStättV und VStättV), die Alarmierungseinrichtungen thematisieren.

Daher wird das Produkt Brandmeldetechnik, aber auch die Dienstleistung wie Planung und Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung, aber auch der After Sales immer wichtiger für Brandschutzfachbetriebe.

Mit unserer Ausbildung zur Systemfachkraft für Brandmeldetechnik erlernen Sie wie Sie Produkte des Jockel-Brandmeldeanlagen-Sortiments planen, montieren, inbetriebnehmen und instand setzen können.

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